Hüpfburg-Verleih

Spaß für die Kleinsten!
Jesus liebt die Kinder
Aber Jesus sagte: "Lasst doch die Kinder zu mir kommen, und hindert sie nicht daran! Das Himmelreich ist ja gerade für solche wie sie bestimmt."
Kinder sind bei Jesus in besonderer Art willkommen! Aus diesem Grund wollen wir im CVJM auch den kleineren Besuchern Spaß verschaffen.
Ob Kindergeburtstag, Familienfeier, Vereinsfest oder Firmen-Event – die Hüpfburg sorgt garantiert für strahlende Augen und jede Menge Bewegung. Bunt, sicher und riesig im Spaßfaktor: Hier wird gehüpft, getobt und gelacht, bis die Füße müde sind!
Unsere Hüpfburg misst ... x ... m. Sie ist praktisch in einem Anhänger verstaut und transportbereit. Der Aufbau ist sehr einfach, es wird nur eine gerade Fläche und eine Steckdose benötigt und schon kann es losgehen. Eine Anleitung zum zusammenlegen liegt bei.
Wir verleihen:
- Hüpfburg
- Gebläse
- Unterlegplane
- Eingangsmatte
- Transportanhänger
Jetzt anfragen:
Kontakt
- CVJM Kredenbach
Kredenbacherstraße 13
57223 Kreuztal
Preise:
Abholung und Rückgabe nach Terminabsprache:
Ausschnitte aus dem Mietvertrag:
Haftung
- Die Hüpfburg ist nicht über den CVJM Kredenbach versichert.
- Der Vermieter übergibt die Hüpfburg in gebrauchsfähigem Zustand, übernimmt aber keine Haftung und Schadensersatz, wenn sich ein Gebrauch- oder Funktionsmangel herausstellt.
- Der Mieter übernimmt die volle Haftung für Sach- und Personenschäden die aus dem Gebrauch der Hüpfburg entstehen können.
- Der Mieter haftet für die angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl.
Kosten bei Verlust, Verschmutzung
- Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Der Mieter verpflichtet sich alle Schäden und Funktionsmängel, die sich bei Gebrauch der Hüpfburg herausstellen, unverzüglich anzuzeigen.
- Die Kosten für Reparatur, Reinigung und Wiederbeschaffung werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Beschädigungen werden auf Stundenlohnbasis (25 Euro/Stunde) plus Materialkosten instandgesetzt.
- Die Hüpfburg muss bei Rückgabe trocken sein, ansonsten werden 70,00€ Trocknungskosten erhoben.
- Wird die Hüpfburg nicht ordentlich zusammengelegt zurückgebracht, so werden Kosten für das Zusammenlegen in Höhe von 30,00€ erhoben.
- Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachgebühr. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.
Nutzungsbedingungen
- Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
- Die Hüpfburg darf nur unter Aufsicht eines Erwachsenen (mind.18Jahre) genutzt werden.
- Erwachsene dürfen wegen der hohen Punktbelastung die Hüpfburg nicht benutzen.
- Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, vergleichbar ist.
- Benutzen Sie die Hüpfburg in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände.
- Die Hüpfburg darf ausschließlich auf dem mit verliehenen Teppich aufgebaut werden, um Schäden an der Unterseite zu vermeiden.
- Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Die Aufsichtsperson sollte früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder insbesondere Kleinere, gefährden.
- Speisen und Getränke sind in der Hüpfburg verboten.
- Schuhe sind in der Hüpfburg verboten.
- Hosen- und Jackentaschen sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen. Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen vor der Benutzung der Hüpfburg abgegeben werden.
- Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden.
- Achten sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Dies gilt auch für die Stromverbindung der Gebläse.
- Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritte überlassen werden.Der vereinbarte Mietpreis ist nach Rückgabe des Materials in vollem Umfang zu entrichten.
